Proben für den Krieg gegen das eigene Volk


Die ausschließlich aus Reservisten bestehenden »Sicherungs- und Unterstützungskräfte« üben zusammen mit der Bundeswehr und Hilfsorganisationen den »Heimatschutz«. Eine zivil-militärische Gesamtverteidigung soll entstehen

Simulierte Aufstandsbekämpfung: Angehörige der Bundeswehr in zivil in der Rolle »gewaltbereiter Demonstranten« gegen Einheiten der Feldjäger am 26. Mai 2009 auf dem Truppenübungsplatz Lübtheen. Szenarien dieser Art wer  Foto: Jens B¸ttner dpa/lmv

Simulierte Aufstandsbekämpfung: Angehörige der Bundeswehr in zivil in der Rolle »gewaltbereiter Demonstranten« gegen Einheiten der Feldjäger am 26. Mai 2009 auf dem Truppenübungsplatz Lübtheen. Szenarien dieser Art wer
Foto: Jens B¸ttner dpa/lmv

Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen haben sie bereits, alle anderen Bundesländer werden sie noch bekommen – Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte, im Militärjargon kurz RSUKr. Die ausschließlich aus Reservisten der Bundeswehr bestehende Einheit soll laut Bundesverteidigungsministerium (BMVg) 27 Kompanien mit einer Gesamtpersonalstärke von 2700 Mann umfassen; aktuell ist sogar von bis zu 32 aus mehr als 3000 Reservisten bestehenden Kompanien die Rede. Die Angehörigen der RSUKr, die bei Bedarf jederzeit einberufen werden können, sind den in allen sechzehn Bundesländern implementierten »Landeskommandos« der deutschen Streitkräfte unterstellt; zu ihren primären Aufgaben gehört es nach Angaben des BMVg, »die aktive Truppe … im Rahmen des Heimatschutzes (zu) unterstützen«. Verstanden wird hierunter ein ganzes Bündel von Maßnahmen: Die »Überwachung und Gewährleistung der Sicherheit des deutschen Luft- und Seeraums« und die »Absicherung militärischer Anlagen« im Inland zählen ebenso dazu wie die »Amtshilfe« für andere Repressionsdienste – etwa zum »Schutz kritischer Infrastruktur« oder bei »innerem Notstand«.

Selbstverständlich muß das alles auch trainiert werden – schließlich geraten ehemals aktive Soldaten durch die Freuden des Zivillebens leicht außer Form. Dokumentiert ist ein entsprechendes Bürgerkriegsmanöver für das Jahr 2009; es firmierte unter der Bezeichnung »Hoher Franke II« und fand an der »Luftverteidigungsstellung Döbraberg« in der Nähe des bayerischen Ortes Schwarzenbach am Wald statt. Wie die Frankenpost seinerzeit berichtete, habe der in Anwesenheit des heutigen Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich (CSU) abgehaltenen »Objektschutzübung« folgendes Szenario zugrunde gelegen: Einhergehend mit der »Ausweitung des Afghanistan-Einsatzes« seien auch die in der Bundesrepublik stationierten »Verbände der Luftverteidigung und der Luftraumüberwachung« ins Visier von Aufständischen und »Terroristen« geraten. Nicht näher bezeichnete Geheimdienste hätten bei einer Fahrzeugkontrolle Papiere, Karten und Koordinaten der Stellung am Döbraberg konfisziert und daraus messerscharf auf einen kurz bevorstehenden Angriff geschlossen – der dann auch prompt erfolgt sei.

Ausführlich beschrieb das Lokalblatt im Anschluß den Ablauf des zweitägigen Manövers. Der Darstellung zufolge waren die eingesetzten Soldaten und Reservisten am ersten Tag zunächst mit »Flugblätter verteilenden Friedensaktivisten« konfrontiert, die die Übungsteilnehmer zur Desertion aufriefen: Wie aus einer parlamentarischen Anfrage der Linkspartei hervorgeht, ließ eine fiktive Gruppe namens »Der liebe Feind – Abteilung Wehrkraftzersetzung« die Militärs schriftlich wissen, daß sie als »Handlanger einer rücksichtslosen Regierung« fungierten und die »Machenschaften« derer unterstützten, »die ständig von Freiheit reden, aber gerade das Gegenteil meinen«. Zum Nachdenken kamen die Bundeswehrangehörigen allerdings nicht – laut Frankenpost wurden sie gleich im Anschluß an den Auftritt der agitierenden Antimilitaristen in »Feuergefechte im Wald« verwickelt.
“Terrorabwehr”
Folgt man dem Bericht der Lokalpresse weiter, war damit indes noch lange nicht Feierabend, sah das Übungsdrehbuch doch eine weitere Eskalation vor. Nach dem nächtlichen Beschuß eines Munitionstransporters hätten am frühen Morgen des zweiten Manövertages Bewaffnete die Luftwaffenstellung selbst attackiert, hieß es: »Ein Fahrzeug durchbrach den Checkpoint und explodierte, wobei viele Soldaten verletzt wurden.« Daraufhin habe die Bundeswehr die »zivilen Hilfsorganisationen« Technisches Hilfswerk (THW), Rotes Kreuz, Bergwacht und Freiwillige Feuerwehr um Unterstützung gebeten. Ihren Höhepunkt erreichte die Übung laut Frankenpost mit einem Feuerüberfall auf den Radarturm der Luftwaffenstellung. Da die Angreifer dabei Panzerfäuste eingesetzt hätten, habe es sowohl im Inneren des Turmes als auch auf den umliegenden Gebäuden viele Schwerverletzte gegeben. Aufgabe der eingesetzten Militärs sei in dieser Situation die Bekämpfung der »Terroristen« gewesen: »Soldaten schlugen mit Salven aus ihren Maschinengewehren die Angreifer in die Flucht beziehungsweise schalteten sie aus.« Die Bergung der Verwundeten sei hingegen von den »zivilen Hilfsorganisationen« übernommen worden: »Während das THW die Verletzten von den umliegenden Dächern barg, mußte im Inneren des Turmes die Bergwacht Verletzte von der ersten Etage des Turmes aus rund 25 Metern Höhe abseilen.« Ein an der »Objektschutzübung Hoher Franke II« beteiligter Bundeswehroffizier bezeichnete diese der Lokalpresse zufolge im Rahmen einer abschließenden Manöverkritik als perfektes Beispiel für die »praxisnahe gemeinsame Ausbildung unserer aktiven Soldaten und der Reservisten«.

Das dürfte auch Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) so sehen, dem Reservisten nach eigener Aussage als »Nukleus für einen den zukünftigen Bedrohungsszenarien angemessenen Aufwuchs« der deutschen Streitkräfte gelten. Laut seiner am 1. Februar 2012 verkündeten »Konzeption der Reserve« ist der »Heimatschutz« deren »wesentliche Aufgabe«; zur Abwehr von »asymmetrischen und insbesondere terroristischen Bedrohungen« müßten sie die »zivilen Sicherheits- und Katastrophenschutzkräfte« auf breiter Front »ergänzen«, heißt es hier. Wie das BMVg weiter ausführt, habe man bereits ein von Reservisten getragenes »flächendeckendes Netzwerk« implementiert, »um die zivilen Stellen und Akteure zu informieren, zu beraten und zu unterstützen«. Hierunter fallen sowohl die 470 auf der Ebene der Regierungsbezirke, der Landkreise und der kreisfreien Städte eingerichteten »Bezirks- und Kreisverbindungskommandos« als auch neunzehn über die gesamte Bundesrepublik verteilte »Stützpunkte« für »zivil-militärische Zusammenarbeit«. Auf letzteren sind nicht nur mit Räumpanzern ausgestattete Pioniertruppen stationiert, sondern auch Einheiten zur Abwehr von Angriffen mit atomaren, biologischen und chemischen Waffen. Laut Verteidigungsministerium schließen die jetzt aufgestellten »Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte« somit die letzte »Lücke« im Rahmen der »gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge«.

Mit letzterer befaßt sich hierzulande neben der Bundeswehr insbesondere das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Wie das Militär weiß auch die Behörde, daß ein Land, das gemäß den eigenen »Verteidigungspolitischen Richtlinien« weltweit Krieg für den »Zugang zu Bodenschätzen, Vertriebswegen und Märkten« führt, mit harschen Reaktionen derer rechnen muß, die nicht gewillt sind, sich zu Objekten einer neokolonialen Weltpolitik degradieren zu lassen. Das »neue, sich in den vergangenen Jahren deutlich steigernde außen- und sicherheitspolitische Engagement Deutschlands« habe zu einer nationalen Bedrohung durch Angriffe feindlicher Kombattanten im Inland (»Terroristen«) geführt, erklärt denn auch das BBK in seiner »Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland«. Gefordert wird hier die Etablierung einer staatlichen »Gesamtverteidigung« mit »hoher Schlagkraft«, die sowohl die »unterschiedlichen gesetzlichen und administrativen Zuständigkeiten von Bund und Ländern« als auch die »tradierten Trennlinien« zwischen Katastrophenschutzbehörden, Polizei, Militär und Geheimdiensten »überbrückt«.
Szenario »Schmutzige Bombe«
Analog zur Bundeswehr geht das BBK davon aus, daß elaborierte Konzepte zwar schön und gut sind, aber nur Übung den Meister macht – und läßt daher die zivil-militärische »Gesamtverteidigung« gegen den terroristischen Feind respektive den »Heimatschutz« regelmäßig trainieren. Das nennt sich dann LüKEx, wobei LüK für »Länderübergreifendes Krisenmanagement« und Ex für »Exercise« steht. Ganz wie bei dem geschilderten Militärmanöver »Hoher Franke II« werden bürgerkriegsähnliche Szenarien durchgespielt. So simulierte etwa LüKEx 2010 einen Anschlag auf den Flughafen Köln/Bonn, bei dem laut Drehbuch eine sogenannte Schmutzige Bombe zum Einsatz kam, worunter Terrorismusexperten gemeinhin einen konventionellen Sprengsatz verstehen, der bei seiner Explosion radioaktives Material in der Umgebung verstreut. An dem Manöver beteiligt waren insgesamt etwa 1500 Angehörige von Landes- und Bundespolizei, Bundeswehr, Geheimdiensten, Feuerwehr, THW und medizinischen Rettungsdiensten. Die Kameraden des Reservistenverbandes Köln/Aachen fungierten als sogenannte Role Player – sie spielten die durch den Anschlag Verletzten und Getöteten. Trainiert wurde zwar primär im zivilen Teil des Airports, jedoch gingen die Organisatoren des BBK und seiner Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) davon aus, daß auch der militärische Teil des Flughafens in Mitleidenschaft gezogen wird – aus gutem Grund: Den deutschen Streitkräften zufolge handelt es sich bei diesem um »ein wichtiges Tor für die Auslandseinsätze der Bundeswehr«, das den »Dreh- und Angelpunkt für den Personaltransport deutscher Soldatinnen und Soldaten in die verschiedenen Einsatzgebiete« bildet.

Wurden im Rahmen von LüKEx 2011 »zielgerichtete Angriffe auf IT-Infrastrukturen« geprobt, die nach Ansicht des BBK wahlweise von »Skript Kiddies«, »Hackern«, »Wirtschaftskriminellen«, »Terroristen« oder ausländischen »Spionen« ausgehen können, will man sich Ende November dieses Jahres folgendem Szenario widmen: »Durch die intentionale Ausbringung von Toxinen oder biologischen Erregern werden außergewöhnliche Bedrohungslagen hervorgerufen, die die Gesundheit der Bevölkerung, die Lebensmittelsicherheit und die innere Sicherheit gefährden.« An LüKex 2013 werden sich laut BBK nicht nur das Bundesinnenministerium, das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beteiligen, sondern auch das Bundesverteidigungsministerium – samt der ihm »nachgeordneten Behörden«. Das ist insofern nachvollziehbar, als doch die Bundeswehr gleich mehrere »wehrwissenschaftliche« Institute und eine »Task Force« unterhält, um terroristische Finsterlinge zu bekämpfen, die vorsätzlich Krankheitskeime unters Volk bringen. »Zivil-militärische Zusammenarbeit« ist denn auch erklärtermaßen ein »Übungsschwerpunkt« des diesjährigen LüKEx-Manövers.
Grünes Licht vom Gericht
Daß im Rahmen des von Bundeswehr und BBK trainierten »Heimatschutzes« künftig Kriegswaffen zum Einsatz kommen dürfen, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 3. Juli letzten Jahres klargestellt. Im Falle eines »Ereignis(ses) von katastrophischem Ausmaß«, das auch Dritte »absichtlich herbeigeführt« haben könnten, sei die »Verwendung spezifisch militärischer Kampfmittel« mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, erklärten die Richter. Dabei spiele es keine Rolle, so hieß es, ob »Schäden notwendigerweise bereits eingetreten« seien; es komme lediglich darauf an, daß »der Eintritt katastrophaler Schäden unmittelbar droh(e)«. Lediglich ein Verfassungsrichter wollte diesen Beschluß nicht mittragen: Nach Auffassung von Reinhard Gaier hat das höchste deutsche Justizorgan »fundamentale Grundsätze aufgegeben« und eindeutig gegen das Rechtsprinzip verstoßen, »Streitkräfte niemals als innenpolitisches Machtinstrument« einzusetzen.

Sein Minderheitenvotum verdient genauere Betrachtung – zumal er es wagte, seine Richterkollegen daran zu erinnern, daß in der Verfassung der BRD ursprünglich gar kein Militär vorgesehen war: »Das Grundgesetz ist auch eine Absage an den deutschen Militarismus, der Ursache für die unvorstellbaren Schrecken und das millionenfache Sterben in zwei Weltkriegen war. 1949 ist die Bundesrepublik Deutschland als Staat ohne Armee entstanden; schon die Einfügung der Wehrverfassung in das Grundgesetz im Jahr 1956 wird zu Recht ›eine Wende in der Entwicklung der Bundesrepublik‹ genannt.« Teil der verfassungsrechtlich »gebotenen Konsequenzen« aus diesen spezifisch deutschen »historischen Erfahrungen« sei die »Trennung von Militär und Polizei«, wobei letztere allein und ausschließlich für die »Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit« verantwortlich zeichne, erklärte der Jurist: »Ihre Funktion ist die der Gefahrenabwehr und nur über hierfür geeignete und erforderliche Waffen darf die Polizei verfügen; hingegen sind Kampfeinsätze der Streitkräfte auf die Vernichtung des Gegners gerichtet, was spezifisch militärische Bewaffnung notwendig macht. Beide Aufgaben sind strikt zu trennen.« Zwar habe der Gesetzgeber mittlerweile die »Voraussetzungen für die Einbindung der Streitkräfte in den zivilen Katastrophenschutz geschaffen«, damit allerdings »nur polizeiliche Maßnahmen, nicht aber militärische Kampfeinsätze ermöglicht«.

Gaiers besonderes Mißfallen erregte die Aussage des Bundesverfassungsgerichts, Inlandseinsätze der Bundeswehr mit militärischer Bewaffnung zuzulassen, um einem bevorstehenden Ereignis »katastrophischen Ausmaßes« entgegenzuwirken, das auch »absichtlich herbeigeführt« sein könne: »Es handelt sich um gänzlich unbestimmte, gerichtlich kaum effektiv kontrollierbare Kategorien, die in der täglichen Anwendungspraxis viel Spielraum für subjektive Einschätzungen, persönliche Bewertungspräferenzen und unsichere, wenn nicht gar voreilige Prognosen lassen.« Konkret sah der Verfassungsrichter die Gefahr, daß »bewaffnete Streitkräfte im Inneren … dazu eingesetzt werden, um allein schon durch ihre Präsenz die Bevölkerung etwa bei Demonstrationen einzuschüchtern«, und fragte rhetorisch: »Wie ist beispielsweise zu verhindern, daß im Zusammenhang mit regierungskritischen Großdemonstrationen – wie etwa im Juni 2007 aus Anlaß des ›G-8-Gipfels‹ in Heiligendamm – schon wegen befürchteter Aggressivität einzelner teilnehmender Gruppen ›mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Kürze‹ eintretende massive Gewalttätigkeiten mit ›katastrophalen Schadensfolgen‹ angenommen werden und deswegen bewaffnete Einheiten der Bundeswehr aufziehen?« Vor Augen hatte er dabei offenbar aus Militärdiktaturen bekannte Bilder: »Im Schatten eines Arsenals militärischer Waffen kann freie Meinungsäußerung schwerlich gedeihen.«
Notstand oder Amtshilfe
Um Einsätze der Streitkräfte im Inland juristisch zu legitimieren, hat die hiesige politisch-militärische Führung grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Sie könnte einmal den 1968 im Rahmen der »Notstandsgesetzgebung« von der seinerzeit amtierenden Großen Koalition aus CDU und SPD geänderten Artikel 87a der Verfassung bemühen, der seither unter Ziffer 4 folgendes bestimmt: »Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung (…) Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen.« Dieser Weg allerdings wurde aus gutem Grund bisher nicht beschritten: Wer in aller Welt Kriege ohne Kriegserklärung führt, um den mühsam aufrechterhaltenen Schein gesellschaftlicher Normalität nicht in Frage zu stellen, will im Inland nicht auf Notstandsgesetze rekurrieren, zumal diese mit unschönen Reminiszenzen an eine noch unschönere Vergangenheit behaftet sind.

Als Alternative zur Anwendung des Grundgesetzartikels 87a bietet sich der Bezug auf den Grundgesetzartikel 35 an, der in Absatz 1 »Behörden des Bundes und der Länder« zu gegenseitiger »Rechts- und Amtshilfe« verpflichtet und in Absatz 2 folgendes festlegt: »Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.«

Dieser sogenannte Amtshilfeparagraph wurde in den letzten Jahren immer wieder herangezogen, wenn es darum ging, politisch mißliebige Proteste einzudämmen. Nicht umsonst verwies Verfassungsrichter Gaier in seinem Minderheitenvotum gegen den Kriegswaffeneinsatz im Inland auf die staatlichen Aktivitäten zur Absicherung des »G-8-Gipfels« in Heiligendamm anno 2007: Seinerzeit unterstützten 2000 Bundeswehrsoldaten die 16000 zum Schutz der angereisten Staatschefs eingesetzten Polizisten; Spähpanzer vom Typ »Fennek« bewachten Straßenkreuzungen und Zufahrtswege oder standen für Aufklärungs- und Transportdienstleistungen aller Art zur Verfügung; Kriegsschiffe sicherten die Ostseeküste vor Eindringlingen wie Boot fahrenden Greenpeace-Aktivisten; Tornado-Kampfjets nahmen im Tiefflug Bilder von den Protestcamps und ihren Bewohnern auf. Mit von der Partie waren auch die Heimatschutzkommandos von Rostock, Güstrow, Parchim, Bad Doberan und Neubrandenburg, wie die Bundesregierung auf Nachfrage der Linksfraktion einräumte. Bereits Monate vor dem Gipfeltreffen hatte der damalige Chef des mecklenburgischen Bundeswehr-Landeskommandos, Oberst Manfred Pape, gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk eine entsprechende »Sicherheitsübung« in Rostock und den benachbarten Landkreisen angekündigt. Unter Einbeziehung der »neuen zivil-militärischen Verbindungskommandos« wolle man »das Zusammenwirken von Sicherheits- und Hilfskräften etwa bei Demonstrationen oder Auseinandersetzungen mit militanten Globalisierungsgegnern« trainieren, so der Militär.

Auch den Einsatz der Streitkräfte gegen an Arbeitskämpfen Beteiligte zieht die hiesige politische Führung offenbar in Betracht. Als die Vertreter der Linkspartei im Bundestag Ende August 2009 von der Bundesregierung wissen wollten, ob sie ein »Tätigwerden« zivil-militärischer »Strukturen« gegen »Streiks im Transport-, Energie- oder Sanitätssektor oder bei der Müllabfuhr« ausschließen könne, lautete die sibyllinische Antwort: »Die Prüfung der Voraussetzungen für eine Unterstützung der Bundeswehr im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben ist dem jeweiligen konkreten Einzelfall vorbehalten.« Unterdessen übt das in Donaueschingen stationierte Jägerbataillon 292 nachweislich schon einmal die Niederschlagung von Demonstrationen, bei denen die Protestierenden »Blaumann« tragen. Einer Selbstdarstellung zufolge ist die Einheit »aufgrund der hohen Personalstärke« nicht nur »sehr gut geeignet« für den »Kampf mit oder um Sperren und Hindernisse«, sondern auch für »Einsätze zur Katastrophenhilfe«.
»Heimatschutz« nach Thüringer Art
In letzter Zeit leistet die Bundeswehr offenbar insbesondere dann gerne »Amtshilfe«, wenn es darum geht, Naziveranstaltungen gegen antifaschistischen Widerstand durchzudrücken. Ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion unterstützte das Landeskommando Thüringen die Polizeidirektion Nordhausen im Mai 2012 nicht nur bei der »Absicherung« des Landesparteitags der NPD, sondern half der Behörde auch dabei, eine Demonstration der Nazipartei zu schützen. Im Juni letzten Jahres schließlich kam die Polizeidirektion Suhl in den Genuß der von Seiten des Landeskommandos gewährten »Amtshilfe«: Die Truppe versorgte die 1100 zum Schutz des »Thüringentags der nationalen Jugend« eingesetzten Polizisten bereitwillig mit »Marschverpflegung«. Organisiert wird die seit 2002 alljährlich stattfindende Veranstaltung nicht zuletzt von Nazikadern aus dem Umfeld des vom Verfassungsschutz üppig finanzierten »Thüringer Heimatschutzes« – eben jener Vereinigung, der die rassistischen Mörder des »Nationalsozialistischen Untergrunds« entstammen.

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CDU Berlin gleichauf mit rechtsextremen Terroristen


Berliner CDU übt sich in Stimmungsmache gegen Flüchtlingsproteste. Diese lassen sich nicht beirren und planen neue Aktionen

Die im Berliner Bezirk Kreuzberg zeltenden Flüchtlinge lassen sich auch von den niedrigen Temperaturen und den schlechten Witterungsverhältnissen nicht von ihren berechtigten Protesten abhalten. Unter dem Motto »Revolution der Flüchtlinge« nahmen am Sonnabend etwa 2000 Migranten samt Unterstützer an einer Demonstration in der Bundeshauptstadt teil. Die Demonstranten hatten sich dabei den ersten Jahrestag des Beginns der Flüchtlingsproteste ausgesucht, um ihren Forderungen nach Abschaffung der sogenannten Residenzpflicht, die es Asylbewerbern untersagt, den ihnen von den Behörden zugewiesenen Landstrich zu verlassen, ebenso Nachdruck zu verleihen wie der Forderung nach Auflösung der Sammelunterkünfte und einem Ende der bundesdeutschen Abschiebepraxis.

Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatten die Flüchtlinge, die sich zuvor zu Fuß von Würzburg nach Berlin aufgemacht hatten, ein Camp auf dem Oranienplatz in Kreuzberg errichtet. Von dort aus war es immer wieder zu aufsehenerregenden Aktionen gekommen. So waren die Migranten am Brandenburger Tor in einen mehrtägigen Hungerstreik getreten und hatten im Dezember 2012 die leerstehende Kreuzberger Gerhart-Hauptmann-Schule besetzt, um zumindest für einige Stunden am Tag eine warme Unterkunft zu haben (jW berichtete). Der Bezirk hatte dies geduldet und war entgegen dem harten Kurs der Berliner Polizei bei Besetzungen nicht gegen die Flüchtlinge vorgegangen. Einzig die CDU hatte massiv gegen die tolerante Linie des Bezirksbürgermeisters Franz Schulz (Bündnis 90/Die Grünen) Stimmung gemacht.

Erst Ende letzter Woche bezeichnete Burkard Dregger, integrationspolitischer Sprecher der Berliner CDU, die Forderungen der Protestierer als »nicht im Interesse des Landes und nach aktueller Rechtsprechung nicht erforderlich«. »Eine Abschaffung der Residenzpflicht würde zu einem Strom in die Ballungszentrum führen. Im Interesse Berlins kann das nicht sein. Gemeinschaftsunterkünfte auszuschließen wäre abwegig. 7000 Asylbewerber leben in Berlin schon in Wohnungen, Wohnraum ist für alle knapp«, konstatierte der innenpolitische Hardliner gegenüber der taz und trägt damit die öffentlichen Debatten um knappen Wohnraum in Berlin auf dem Rücken der Flüchtlinge aus.

Die Erfahrung, wohin die öffentliche Verächtlichmachung ihrer Aktionen führen kann, mußten die Flüchtlingsaktivisten in den vergangenen drei Wochen gleich mehrfach machen. So hatten sich einige von ihnen zu einer Informationstour zu mehr als 20 Sammelunterkünften im gesamten Bundesgebiet aufgemacht. In Karlsruhe, Köln und Neumünster waren sie dabei von Polizeibeamten erwartet worden, die brutal mit Hunden, Pfefferspray und Schlagstöcken gegen die Aktivisten vorgingen, um so zu verhindern, daß sie die dort internierten Asylbewerber über ihre Rechte aufklären konnten und diese ebenfalls zu Protesten zu animieren (jW berichtete). Mehrere Demonstranten waren dabei von den Beamten verletzt worden.

Trotz besagter Übergriffe wollen die Antirassisten ihre Aktivitäten in den kommenden Wochen intensivieren. So ist vom 19. bis 21. April etwa eine »Flüchtlingsfrauenkonferenz« in Hamburg geplant. Vom 13. bis 16. Juni findet ein »Internationales Tribunal für Flüchtlinge und Migranten gegen die Bundesrepublik Deutschland« in Berlin statt. Bereits am 6. April mobilisieren antirassistische Gruppen zu einer Demonstration am Friedhof Columbiadamm in Berlin-Neukölln (14 Uhr). Sie wollen dort unter dem Motto »Rassismus – Wieder das Motiv?« an Burak B. erinnern, der vor einem Jahr, in der Nacht vom 4. auf den 5. April, gegenüber dem Krankenhaus Neukölln auf offener Straße erschossen worden war.

Informationen: burak.blogsport.de
refugeesrevolution.blogsport.de

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Von wegen “Einzeltäter”


»Geheime Liste« von Sicherheitsbehörden: Neonaziterroristen hatten mindestens 129 Unterstützer. Bundesinnenminister räumt ( zähneknirschend ) Zunahme rechter Gewalt ein

Was für die Bundesanwaltschaft offiziell noch immer nicht zur Debatte steht, scheint nun Gewißheit zu sein: Aus einem »geheimen« Bericht der Sicherheitsbehörden geht hervor, daß zum »engeren und weiteren Umfeld« des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) 129 Personen gehören. Dem NSU werden mindestens zehn Morde, darunter neun an Migranten, angelastet. Die Namen der Unterstützer stehen laut Bild am Sonntag auf einer Liste, die dem NSU-Untersuchungsausschuß des Bundestages zugegangen ist. Der Ausschußvorsitzende Sebastian Edathy (SPD) sagte dem Blatt, jetzt müsse schnell geklärt werden, »ob es unter den Genannten Mitwisser der NSU-Verbrechen und weitere V-Leute gab«. Der Ausschuß hat nach Edathys Angaben beschlossen, daß die Bundes- und Landesregierungen die Liste auf bisher unentdeckte Zuträger des Verfassungsschutzes überprüfen sollen.

Als »harter Kern« der Untergrundgruppe gelten dem Bericht zufolge die vier Angeklagten, die neben dem mutmaßlichen NSU-Mitglied Beate Zschäpe ab dem 17. April vor Gericht stehen, sowie knapp ein Dutzend weiterer Beschuldigter, gegen die noch ermittelt wird. Dazu kämen zahlreiche Helfer und Helfershelfer.

Unterdessen sieht sich offenbar auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) genötigt, das Problem rechter Gewalt und von Neonazistraftaten stärker wahrzunehmen. Im Interview mit dem Tagesspiegel am Sonntag räumte er ein, deren Zahl sei 2012 weiter gestiegen. Nach vorläufigen Zahlen zeichne sich bei den politisch rechts motivierten Straftaten ein Anstieg um vier Prozent auf rund 17600 ab, sagte er der Zeitung. Bei den von Neonazis und anderen rechten Tätern verübten Gewaltdelikten sei ein Anstieg um zwei Prozent zu erwarten. Eine Zahl nannte Friedrich hier nicht, betonte aber: »Es gibt bei Neonazis ein Gewaltpotential, das wir nicht kleinreden dürfen.« Für das Jahr 2011 wurden in den offiziellen Statistiken 828 Fälle rechter Gewalt genannt.

Zur Diskrepanz zwischen den Zahlen der Regierung zu Todesopfern rechter Gewalt und den von Journalisten ermittelten sagte Friedrich, diese rühre daher, daß die Statistiken »einen unterschiedlichen Bezugspunkt« hätten. Die Zahlen der Behörden ließen bislang Delikte außen vor, wenn der Täter zwar »eine rechtsextreme Gesinnung hat, seine Tat aber nichts mit dieser Gesinnung zu tun hat«. Derzeit würden aber solche Fälle im Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus von Bund und Ländern noch einmal untersucht. Der Tagesspiegel hat bislang 152 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990 registriert, die Bundesregierung nur 63.

Zum Verzicht der Bundesregierung auf einen eigenen NPD-Verbotsantrag sagte Friedrich, jedes Verfassungsorgan müsse für sich entscheiden und diese Entscheidung verantworten. Er selbst werde als Abgeordneter im Bundestag gegen einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht stimmen, wie ihn der Bundesrat beschlossen hat. Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, der in zwei früheren Bundesregierungen das Innenressort geleitet hatte, äußerte erneut seine Ablehnung eines Verbotsverfahrens. Der Welt am Sonntag sagte der CDU-Politiker: »Wir laufen Gefahr, ein Problem erst wieder zu erzeugen, das sich gerade von alleine löst.« Die »Rechtsextremen« hätten sich in Deutschland »zu normalen Zeiten immer selbst erledigt«.

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Über die ersten zwei Jahre nach der Annexion der DDR durch die BRD


Im Januar 1992 hatten die Gerichte die zehn Jahre andauernden Prozesse begonnen, die als »Bewältigung« oder »Aufarbeitung« der DDR-Vergangenheit, »Verfolgung der Regierungskriminalität« oder des »SED-Unrechts« bezeichnet wurden. Es begann damit nach der strafrechtlichen Verfolgung der NS-Verbrechen, nach der Kommunistenverfolgung von 1949 bis 1968, nach der Verfolgung der RAF, die vierte Prozeßwelle politischer Strafverfolgung in der Bundesrepublik. Sieht man von der halbherzigen Verfolgung der NS-Verbrechen ab (selbst der BGH spricht von einer »insgesamt fehlgeschlagene[n] Auseinandersetzung mit der NS-Justiz«), so setzte sich nach dem 3. Oktober 1990 der seit Beginn des 19. Jahrhunderts andauernde, kaum unterbrochene Kampf der Justiz gegen die Linke in Deutschland fort. Das Landgericht Berlin fällte am 20. Januar 1992 das erste »Mauerschützen«-Urteil. Nach den Strafprozessen gegen Grenzer stellten Richter und Staatsanwälte der DDR die zweite große Gruppe von Angeklagten, denen »SED-Unrecht« zur Last wurden. Ihnen wurde Rechtsbeugung vorgeworfen.

Politische Verteidigungen bildeten nach der Übernahme der DDR den Schwerpunkt der juristischen Arbeit: Friedrich Wolff mit dem 1992 von Rußland ausgelieferten ehemaligen Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker in Berlin, 4.1.1993  Foto: ap

Politische Verteidigungen bildeten nach der Übernahme der DDR den Schwerpunkt der juristischen Arbeit: Friedrich Wolff mit dem 1992 von Rußland ausgelieferten ehemaligen Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker in Berlin, 4.1.1993
Foto: ap

An dem ersten Verfahren dieser Art war unsere Sozietät beteiligt, es endete mit einem Freispruch. Nicht alle politischen Prozesse waren verlorene Prozesse. Die Justiz mußte die Grenze des politisch und juristisch Machbaren bei der Verfolgung der DDR-Funktionäre finden. Allzu viel war schädlich, zu wenig sollte es aber auch nicht sein. Insgesamt wurden mehr als 100000 DDR-Bürger bis 1999 strafrechtlich verfolgt. Der Wille zur Verfolgung war also groß. Die Verfahren sollten bei ihrer Einleitung die Grundlage für die These vom »Unrechtsstaat DDR« liefern.

Der damalige Justizminister Klaus Kinkel hatte 1991 verkündet: »Das Unrecht in der früheren DDR darf und kann nicht verdrängt werden. Das System der Deutschen Demokratischen Republik muß auch in den Köpfen der Menschen delegitimiert werden.« Verurteilt wurden laut Generalstaatsanwalt [Christoph] Schaefgen bis 30. September 1999 jedoch nur 289 [ehemalige DDR-Bürger], davon wegen Rechtsbeugung 27, wegen »Gewalttaten an der Grenze« 98 und wegen »MfS-Straftaten« ganze 20. Das wurde den Ambitionen Kinkels nicht gerecht, das paßte nicht in die regierungsamtliche Konzeption der »Aufarbeitung« der DDR-Geschichte. Also verschwiegen es die unabhängigen Medien ebenso wie die Politik.

Man hat die Differenz zwischen der Zahl der Beschuldigten und der Zahl der Verurteilten als einen Beweis für die Rechtsstaatlichkeit der Verfahren ausgegeben. Nur, selbst die geringe Zahl der Verurteilungen verstieß gegen elementare Rechtsgrundsätze wie das Rückwirkungsverbot oder den Grundsatz in dubio pro reo, im Zweifel zugunsten des Angeklagten. Die Mehrzahl der deutschen Straf- und Staatsrechtsprofessoren hielt deswegen diese Verfahren nicht für rechtsstaatlich. Die tatsächlich erfolgten Freisprüche und Verfahrenseinstellungen beruhten nicht auf rechtlichen Erwägungen, wie sie die Professoren angestellt hatten, sondern ausschließlich auf Beweisschwierigkeiten. (…)
Bahro: Anerkennung der DDR
Schon vor Beginn des Honecker-Prozesses, 1991, erhielt ich ein Schreiben von Rudolf Bahro, der in der DDR vom Stadtgericht Berlin 1978 wegen Geheimnisverrats zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden war. Sein Verteidiger war Gregor Gysi. Bahro war ein typisches Opfer der politischen Justiz der DDR. Er verhielt sich aber, wie man das von Opfern nicht erwartete. So schrieb er mir am 17. Dezember: »Schon irgendwann im Jahre 1990 hatte ich Rechtsanwalt [Wolfgang] Vogel, dessen Mandant Erich Honecker wohl damals war, erklärt, daß ich die eigentliche, die politische Verteidigung übernehmen möchte, wenn es zu einem Prozeß kommen sollte. Heute wäre ich noch tiefer als damals daran interessiert, in dieser Sache so öffentlich wie möglich das Wort zu ergreifen.« Dem Brief lag das Manuskript eines Beitrags bei, den Bahro am 28. November 1991 auf einer Diskussionsveranstaltung im Auditorium Maximum der Humboldt-Universität gehalten hatte und in dem er gegen die Anschuldigungen aufgetreten war, die gegen Heinrich Fink, den ehemaligen Rektor der Universität (1990–1992) erhoben wurden. Noch dezidierter machte Bahro seinen Standpunkt in einem Essay deutlich, den er am 21. Juni 1992 an den Spiegel schickte. (…)

Seine Meinung wollte der Spiegel nicht verbreiten. Halten wir nochmals fest, was Bahro erklärte: »Es geht um nichts anderes als die lange überfällige, aber nachträglich alles andere als überflüssige geistige Anerkennung der DDR, nämlich ihrer ganz unzweifelhaften historischen Legitimität.«

Bahro ist nicht das einzige sogenannte Opfer des DDR-Stalinismus, das sich gegen die Praktiken der strafrechtlichen Verfolgung der »DDR-Regierungskriminellen« aussprach. Herbert Crüger, zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren, Wolfgang Harich zu zehn Jahren und Walter Janka zu fünf Jahren verurteilt, verhielten sich entsprechend. (…)

Soweit die Meinungen von »Regimegegnern«. Das Mitglied des Politbüros Günter Schabowski wußte besser Bescheid. Ich sah und hörte ihn am 18. Oktober 1991 im Fernsehen und notierte: »Der Kapitalismus ist die bessere Gesellschaftsordnung, und der Untergang des Sozialismus wird helfen, ihn von den Makeln zu befreien, die er noch hat.« Die Opfer des Anschlusses wurden natürlich nicht gezählt, sie galten nicht als Opfer. (…)
Verteidiger Erich Honeckers
Die politischen Verteidigungen bildeten den Schwerpunkt meiner Arbeit. Das politische Umfeld hatte sich inzwischen dramatisch verändert. Am 23. August hatte ich in meinem Tagebuch notiert: »Die Welt steht Kopf. Was wird aus Erich Honecker, fragten mich Journalisten. Was wird überhaupt?« Jelzin war inzwischen Präsident Rußlands geworden, hatte 1991 die Kommunistische Partei der UdSSR verboten und schließlich die UdSSR aufgelöst. Die juristische Abrechnung mit der DDR und ihren Politikern brauchte keine außenpolitischen Rücksichten mehr zu nehmen. Ich sollte das bald zu spüren bekommen.

Noch im März 1991 war Honecker von der Sowjetischen Armee nach Moskau ausgeflogen worden. Ich kommentierte in meinem Tagebuch: »Es kam, wie es kommen mußte, der Prozeß gegen EH findet nicht statt.« Es kam wieder einmal anders, als ich dachte. Im November 1991 zeigte sich mir das eindrucksvoll, als ich nach einem Gespräch mit Rechtsanwalt Gunter Widmaier und Werner Großmann in Karlsruhe von dort unmittelbar nach Moskau fuhr, wo meine Westberliner Kollegen und ich uns mit Erich Honecker treffen wollten. Es war mein erstes Treffen mit Erich Honecker, nachdem er Beelitz verlassen hatte, es war überhaupt mein erster Besuch im neuen Rußland. Am Flughafen traf ich meine Kollegen. Margot Honecker holte uns mit zwei Wolga-PKW ab. Die Wagen befanden sich in einem maroden Zustand. Symbol für das ganze Land. Auch die Stadt selbst war verändert, kaum beleuchtet, heruntergekommen.

Wir fuhren in die Umgebung Moskaus, in eine Regierungsdatsche. Das Gelände war eingezäunt, das Haus, in dem Honeckers wohnten, für eine Datsche sehr geräumig. Eine Wachmannschaft wohnte wohl im Untergeschoß. Mittags wurden wir mit einem warmen Essen bewirtet. Es gab sogar, anders als sonst bei Honeckers, russischen Weinbrand. In unseren Gesprächen ging es um die juristischen Mittel gegen eine drohende Auslieferung. Wir hatten uns alle vorbereitet und entsprechende Ausarbeitungen mitgebracht, die wir übergaben. Das waren für mich neue Rechtsprobleme. Nie hatte ich zuvor mit solchen Fragen des Völkerrechts zu tun gehabt, wie der Immunität von Staatsoberhäuptern oder dem Asyl für politische Flüchtlinge. Nach unserer Unterredung wurden wir in ein neugebautes Hotel gebracht, ich glaube, es war ein Hotel der Lufthansa. Nach meinem Eindruck waren wir wohl die einzigen Gäste. Die Preise hatten Weltniveau. Genutzt haben unsere juristischen Bemühungen unserem Mandanten nicht. Politik ging vor Recht.
Politisch motivierte Urteile

Justizminister Klaus Kinkel (FDP, sitzend) legt 1991 den regierungsamtlichen Umgang mit der DDR fest: »Das System der Deutschen Demokratischen Republik muß in den Köpfen der Menschen delegitimiert werden.« (mit den CDU-Minister  Foto: dpa/Oliver Berg

Justizminister Klaus Kinkel (FDP, sitzend) legt 1991 den regierungsamtlichen Umgang mit der DDR fest: »Das System der Deutschen Demokratischen Republik muß in den Köpfen der Menschen delegitimiert werden.« (mit den CDU-Minister
Foto: dpa/Oliver Berg

Daheim in Deutschland liefen die ersten Prozesse wegen der »Regierungskriminalität« an oder standen unmittelbar bevor. Sie interessierten auch die Wissenschaft, denn sie warfen grundsätzliche rechtliche Probleme auf. Am 4. und 5. April 1992 veranstaltete die Fritz Thyssen Stiftung in Moritzburg ein Kolloquium mit dem Thema »Die Verfolgung von Regierungskriminalität der DDR nach der Wiedervereinigung«. Durch Vermittlung des Professors der Humboldt-Universität, der meine Dissertation betreut hatte, erhielt ich dazu eine Einladung. Ich war neben einem leitenden Ministerialrat der einzige Praktiker im Kreis der Professoren oder Assistenten. Von den 25 Teilnehmern waren nach meiner Meinung sechs oder sieben Ossis. Alle lasen ihre ausgearbeiteten Vorträge vor. Ich las jedoch meinen Text nicht vor, sondern sprach, wohl entgegen dem mir unbekannten Komment, frei zu den von mir eingereichten Thesen. Während meine ehemaligen DDR-Kollegen sich zurückhielten, was ich ihnen nicht verübelte, da sie im Gegensatz zu mir alle hoffen mußten, in der BRD wieder verwendet zu werden, sagte ich meine Meinung offen. In der Publikation über dieses Kolloquium wird mein Beitrag wie folgt in dritter Person wiedergegeben:

»Er habe den Eindruck gewonnen, daß die unterschiedlichen Meinungen zu Fragen der ›Regierungskriminalität‹ auf unterschiedlichen Grundhaltungen beruhten, die wiederum bestimmte Intentionen hätten. Dabei verwende man teilweise ausgefallene, nicht nachvollziehbare Begründungsversuche, um zu bestimmten Ergebnissen zu gelangen. Die Diskussion leide häufig an fehlender Tatsachenkenntnis: So sei die Behauptung bestritten, Honecker habe 1974 angeordnet, bei Grenzdurchbrüchen von der Schußwaffe rücksichtslos Gebrauch zu machen. Es sei daher illegitim, insoweit von einer unstreitigen Tatsache auszugehen. Auch habe er, der mehr als 30 Jahre als Strafverteidiger tätig gewesen sei, keinen Fall von Virusinfizierungen (so das Referat von Lüderssen) oder Folter erlebt. Überzogene Kritik dieser Art sei stets mit der Gefahr verknüpft, das Gegenteil zu bewirken.«

Anschließend an meinen Vortrag, der hier nur auszugsweise wiedergeben ist, hieß es laut Diskussionsbericht: »Hillenkamp dankte auch für diesen pointierten und provozierenden Vortrag.« Im Diskussionsbericht hieß es dann unter anderem weiter: »Justizsenatorin Prof. [Jutta] Limbach (Berlin) konstatierte einen deutlichen Unterschied zwischen dem Nazi-Unrecht und demjenigen der ehem. DDR. Gleichwohl lasse sich eine Ähnlichkeit der Verteidigung Wolffs mit derjenigen bei NS-Verbrechen nicht leugnen. Klarzustellen sei, daß es hier um keinen politischen Prozeß geht. Der Strafprozeß werde nicht für bestimmte politische Ziele mißbraucht, was im übrigen infolge des Untergangs der DDR auch nicht mehr möglich sei. Für die Kritik Wolffs, es habe den Anschein, ein Blinder urteile über die Farbe, habe sie durchaus Verständnis. Es gebe aber Möglichkeiten, sich sehend zu machen. Nicht billigen könne sie den Vorwurf, es finde eine übersteigerte Vorverurteilung statt. Sie habe vielmehr den Eindruck gewonnen, man sei noch zu naiv gewesen. Sie habe eine Vielzahl gravierender Unrechtsurteile kennengelernt. Allein in Berlin seien bereits (mit stark steigender Tendenz) 6804 Prüfungsverfahren wegen Rechtsbeugung anhängig.«

Aus heutiger Sicht kann ich hinzufügen, Frau Limbach hat später selbst anerkannt, daß es sich bei der Verfolgung von Regierungskriminalität um politische Prozesse handelte. Aus der »stark steigenden Tendenz der Rechtsbeugungsverfahren« sind bis 1999 wie erwähnt nur 27 Verurteilungen geworden. Auch sie halten rechtsstaatlichen Maßstäben nicht stand. Was die Möglichkeiten anbelangt, »sich sehend zu machen«, so hat die Politik den Bürgern diese Möglichkeiten nicht gegeben, denn sie hat keine Resultate der gerichtlichen Abrechnung mit der DDR publiziert, da diese sich im wahrsten Sinne des Wortes nicht sehen lassen konnten. Jedenfalls nicht als Beleg für das Urteil »Unrechtsstaat«.
Selbstmorde von Riege und Fuchs
Das für meine berufliche Tätigkeit wie für mein damaliges Leben überhaupt bestimmende Ereignis des Jahres 1992 war natürlich die Auslieferung Honeckers von Rußland an die Bundesrepublik. Parallel dazu liefen die gleichfalls politisch herausragenden Verfahren gegen Werner Großmann und Hans Modrow. Überdies nahm mich auch der Prozeß gegen Markus Wolf anfangs noch in Anspruch. Hatten meine Westberliner Kollegen Becker und Ziegler sich mit mir in der ersten Jahreshälfte bemüht, die Auslieferung Honeckers zu verhindern, so stand die zweite Jahreshälfte im Zeichen unserer Bestrebungen, die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Die neue Rechtssicherheit zeigte sich mir von einer unerwarteten Seite. Im Januar 1992 rief mich Vogel an. Nach der Mitteilung, daß gegen ihn 18 Ermittlungsverfahren liefen, sagte er auch, daß der Spiegel gegen mich sowie gegen einen mir bekannten Anwalt recherchiere. Derartige Vorwürfe waren an der Tagesordnung. Je bekannter eine Persönlichkeit aus der DDR war, desto mehr war sie dem Stasivorwurf ausgesetzt. Andere Vorwürfe gab es nicht, Mißbrauch von Kindern wurde nicht vermutet. Auch die Vorwürfe des Amtsmißbrauchs und der Untreue waren verschwunden.

Stasiverdacht wurde gegen Lothar de Maizière, Gregor Gysi, Manfred Stolpe und das Bundestagsmitglied Gerhard Riege geäußert, der sich deswegen das Leben nahm. In seinem Abschiedsbrief schrieb er: »Mir fehlt die Kraft zum Kämpfen und zum Leben. Sie ist mir mit der neuen Freiheit genommen worden. Ich habe Angst vor der Öffentlichkeit, wie sie von den Medien geschaffen wird und gegen die ich mich nicht wehren kann. Ich habe Angst vor dem Haß, der mir im Bundestag entgegenschlägt, aus Mündern und Augen und Haltung von Leuten, die vielleicht nicht einmal ahnen, wie unmoralisch und erbarmungslos das System ist, dem sie sich verschrieben haben. Sie werden den Sieg über uns voll auskosten. Nur die vollständige Hinrichtung ihres Gegners gestattet es ihnen, die Geschichte umzuschreiben und von allen braunen und schwarzen Flecken zu reinigen.«

Die eingeleiteten Strafverfahren forderten gleichfalls Todesopfer. Der ehemalige Vorsitzende einer großen Strafkammer in der DDR, Otto Fuchs, der wegen seiner Mitwirkung an den Waldheim-Prozessen – 1950 wurden in Waldheim über 3300 Angeklagte wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der NS-Zeit verurteilt – der Rechtsbeugung beschuldigt wurde, nahm sich zusammen mit seiner Frau am 13. Februar 1992 durch Sturz aus dem Fenster das Leben. In einem Abschiedsbrief schrieb er seinem Verteidiger: »Ich versichere Ihnen, daß wir in meiner Strafkammer nur Kriegsverbrecher verurteilt haben, und bin mir sicher, daß wir uns über kein Urteil schämen müssen. Alle Zeichen deuten aber darauf hin, alles ins Gegenteil zu verkehren und in einem Schauprozeß mich zum Verbrecher zu stempeln. Ich glaubte, auch diesen Vorwürfen widerstehen und sie entkräften zu können. Leider habe ich feststellen müssen, daß ich sowohl körperlich als auch geistig diesen Anforderungen nicht mehr gewachsen bin. Ich muß auch die gesamte Situation berücksichtigen, wie sie sich in der Presse widerspiegelt, in der eine Vorverurteilung schon programmiert ist. Heute, nach einer langen Periode der Naziverbrechen, fühlen sich doch alle – und sind sie auch noch so schwer belastet – als völlig unschuldige Menschen. Die Verdrängung ging und geht ja so weit, daß Auschwitz als Lüge hingestellt wird. Wie einfach ist da eine individuelle Schuld zu leugnen. Zumal jetzt die Tendenz überall bemerkbar wird, alles nachzuholen, was man 1945 hätte aufarbeiten müssen. Unter solchen Bedingungen und der Vermutung, daß die Richter aus den alten Bundesländern kommen, wo die Nichtverfolgung von Naziverbrechen übliche Praxis war, ist für unsere Beurteilung solcher Verbrechen wenig Verständnis zu erwarten. Sie sind vermutlich auch junge Menschen, die den faschistischen Krieg mit seinen scheußlichen Verbrechen sich kaum vorstellen können. Nach gründlichen Überlegungen sind wir beide, meine Frau und ich, uns einig geworden, über uns selbst zu entscheiden. Wir haben gemeinsam unser bisheriges Leben gestaltet und wollen es auch weiter tun. Fuchs«
DDR gleich Faschismus
Die DDR war vor mehr als zwei Jahren untergegangen, aber die Verdammung des »Unrechtsstaats« nahm eher zu als ab, die Politiker, die Medien beschimpften ihn, als wäre er noch lebendig. Besonders die »Stasi« war (und ist bis heute) Ziel und Mittel der Schmähungen. Ständig wurde und wird die DDR mit Nazi-Deutschland verglichen. Spitze blieb bisher die Gleichsetzung von Bautzen und Auschwitz durch den damaligen Justizminister Kinkel. In Auschwitz wurden – so berichtet die Onlineenzyklopädie Wikipedia 1,1 Millionen Menschen umgebracht. In dem »Stasiknast« Bautzen sind weder nach Wikipedia noch nach der Stiftung Sächsische Gedenkstätten Häftlinge ermordet worden. Aber alles gleich. Bemerkenswert erscheint mir in diesem Zusammenhang, daß die Institutionen des untergegangenen »Dritten Reichs« durchweg korrekt, also nie mit allgemein gebräuchlichen diffamierenden Abkürzungen bezeichnet wurden. »Nazi« kam nicht vor, Gestapo blieb Gestapo, Nationalsozialismus hieß weiter so und galt manchem als Beweis für die Verderblichkeit des Sozialismus.

Nichts war zu primitiv. Unglaubliche Lügen waren und sind an der Tagesordnung. Musterbeispiel: das »Stasi«-Gefängnis Hohenschönhausen. Keine einzige Verurteilung wegen Folter, nicht einmal eine Anklage, aber ganzen Schulklassen wird Hohenschönhausen auf Staatskosten als Beweis für Folter präsentiert, und es wird geglaubt. Fast jeder, der in der DDR gelebt hatte, stand – oder steht noch immer – unter Stasiverdacht. Ein bekannter Liedermacher aus der DDR, Reinhard Lakomy, sang: »Alles tutti, alles frutti, alles Stasi außer Mutti«. Von der Anwaltskammer war zu erfahren, daß 150 »Diplomjuristen« – so die Bezeichnung für die DDR-Juristen, die ihr Studium mit einem Diplom abgeschlossen hatten – auf Tätigkeit für das MfS überprüft werden sollten. Ein spezielles Gesetz wurde zu diesem Zweck am 24. Juli 1992 erlassen, das Gesetz zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter.

Der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Anwaltsvereins Busse bemerkt dazu, es stünde »in einem gewissen Widerspruch zu der im Einigungsvertrag getroffenen Entscheidung, im Gegensatz zu Justiz und öffentlicher Verwaltung die Fortführung der Tätigkeit der DDR-Anwälte nicht von einer Überprüfung ihres Verhaltens während der DDR-Zeit abhängig zu machen, sondern es bei vor den vor dem 3.10.1990 ausgesprochenen Zulassungen zu belassen«.

In Berlin wurden von 727 Ost-Berliner Anwälten 636 überprüft, ich natürlich auch. Ergebnis: in vier Fällen wurde die Zulassung widerrufen. Große Unsicherheit, große Unruhe, kleines vertragswidriges Ergebnis. Mir wurde übrigens am 26. September 1994 von der Senatsverwaltung für Justiz mitgeteilt: »Die hier vorliegenden Erkenntnisse über Ihre Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR geben keinen Anlaß zu Maßnahmen nach dem Gesetz zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter.« Ich las ein gewisses Bedauern aus der Mitteilung.

Friedrich Wolff: Ein Leben – Vier Mal Deutschland, PapyRossa-Verlag Köln, 248 Seiten, 15 Euro

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CDU verspricht Vollbeschäftigung


Am Dienstag begann ein Jahr mit mindestens drei Landtagswahlen und einer Bundestagswahl. Auf der nach oben offenen Skala für Propagandalügen und Volksverdummung streben die Hartz-IV- und Kriegsparteien dementsprechend neue Spitzenwerte an. Die Nase vorn hat derzeit die CDU. Am Montag erklärte die Kanzlerin allen Ernstes in ihrer Neujahrsansprache, 2012 habe es in der Bundesrepublik »die niedrigste Arbeitslosigkeit und die höchste Beschäftigung seit der Wiedervereinigung« gegeben. Das bedeute »für viele hunderttausend Familien eine sichere Zukunft« und »für unsere jungen Menschen die Sicherheit, eine Ausbildung, einen Arbeitsplatz und damit einen guten Start ins Leben zu haben«.

Wer den eigenen Armuts- und Reichtumsbericht so lange fälscht, bis Armut verschwunden ist, hat mit dem Schönreden der sozialen Realität auch sonst keine Probleme. Eine »höchste Beschäftigung«, die in der Einführung von Niedriglöhnen, Minijobs und Lohnaufstockung durch Hartz IV besteht und darin, stetig schlechter zu entlohnen, ist ein Demagogieprodukt. Die Lüge entspringt der obersten gemeinsamen politischen Maxime der etablierten bundesdeutschen Parteien seit mehr als 30 Jahren: Umverteilung von unten nach oben. Die hat ein klares Resultat, wie das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) kurz vor dem Jahreswechsel festhielt: Die »Einkommensarmut« stieg in der Bundesrepublik zwischen 2004 und 2009 stärker als in jedem anderen EU-Land mit Ausnahme Spaniens. Die Ausdehnung der Minijobs ist seit 2006 fast ausschließlich darauf zurückzuführen, daß Beschäftigte einen Zweit- oder Drittjob ausüben müssen, damit ihre »vielen hunderttausend Familien« über die Runden kommen. Deren Zukunft ist erst recht »sicher«, nimmt man die langfristigen Resultate der Umverteilungspolitik von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen zur Grundlage einer Prognose. Nach den jüngsten WSI-Berechnungen lag die Bruttolohnquote, also der Anteil der Beschäftigten in der damaligen Bundesrepublik am sogenannten Volkseinkommen, 1980 bei 75 Prozent. Nicht zuletzt der DDR-Anschluß und die Eröffnung einer Niedriglohnzone brachte bereits 1991 eine Senkung auf 70,8 Prozent, im Jahr 2011 lag er bei 66,9 Prozent. Präziser läßt sich erfolgreicher Klassenkampf von oben nicht erfassen.

Es gibt für die etablierten Parteien also keinen Grund, etwas zu ändern. Die Leitidee ist, mit schärferen Zwangsmitteln deutsche Exportquote und Akkumulationsrate von Reichtum in einer winzigen Kaste stabil zu halten. Wenn CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe am Dienstag Vollbeschäftigung als »zentrales Ziel« und als Wahlkampfschlager ankündigte, dann ist das ganz in diesem Sinn. Es handelt sich um die Drohung mit noch mehr Armut.

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Herrmann (CSU, Bayern) stellt klar: Der Feind steht links, Nazis sind harmlos!


Berlin. Ein Jahr nach dem Auffliegen des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) steht für die meisten Sicherheitspolitiker der Bundesrepublik fest: Die politische Linke und auch die Partei Die Linke sind die wirkliche Bedrohung des Bestands der Bundesrepublik. So berichtete dapd am Freitag, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) halte eine weitere Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz für notwendig. Dieses Vorgehen sei »absolut richtig«, erklärte er in einem Interview mit der Agentur und fügte hinzu: »Andernfalls würden wir unserem gesetzlichen Auftrag, die Verfassung zu schützen, nicht nachkommen.« Herrmann betonte, er halte »Teile der Linkspartei für verfassungsfeindlich« und behauptete: »Einige führende Mitglieder halten Mauer und Schießbefehl noch immer für richtig, sie wollen einen kommunistischen Staat errichten oder sie unterstützen Terrororganisationen.«
wsv
Wo das amtlich verbreitet werden darf, haben Neonazis und ihre Helfer in Amtsstuben zu lachen. Nur auf Nachfrage wird das »Der Feind steht links« etwas eingeschränkt. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins Spiegel vom Sonntag erklärte die Bundesregierung in einer Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke, daß die Behörden die rechtsgerichtete »Reichsbürgerbewegung« als Bedrohung einstufen. Es bestehe das Risiko, daß »radikalisierte Einzeltäter« ähnliche Straftaten begingen wie der norwegische Massenmörder Anders Breivik oder die rechtsextreme Terrorgruppe NSU, heiße es. Die in mehrere Kleinstgruppen zersplitterten »Reichsbürger« erkennen den Angaben zufolge die Bundesrepublik nicht an und gehen davon aus, daß das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 existiert. Die Bundesregierung stufe eine niedrige dreistellige Zahl der Anhänger als Extremisten ein. Über den Anteil des Verfassungsschutzes bei der »Betreuung« dieser Gruppen schweigt die Regierung leider.

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Wofür die so genannte “SPD” wirklich steht…


Embedded Neoliberalism
Hintergrund. Das Projekt des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück heißt Finanzmarktregulierung – in Europa und mit mehr »Demokratie« beim Abnicken längst gefallener Entscheidungen

Die Sache begann im Herbst 2011 als Lachnummer. Ein Buchcover zeigte den Altkanzler Helmut Schmidt und den Abgeordneten Peer Steinbrück vor einem falsch aufgestellten Schachbrett. Im Inneren des Bandes redeten sie sich hanseatisch mit ihren Vornamen »Helmut« und »Peer« und per Sie an. Sie bestätigten einander, wobei der Jüngere den Älteren verhalten anbetete und dieser ihn als seinen politischen Erben empfahl. Das wirkte peinlich. Gottvater sprach mit seinem Sohn und salbte ihn: Aber gewiß doch könne er übers Wasser gehen. Der war aber ohnehin schon dieser Auffassung. Kaum jemand wagte die Vermutung, Helmut Schmidt sei über das Alter hinaus, in dem man die eigenen Fähigkeiten noch realistisch einschätzen könne, wenn er sich jetzt anmaßte, durch Handauflegen an den Wählern des Jahres 2013 und dem nächsten Bundestag vorbei den nächsten Kanzler auszurufen.

Daß er sich mittlerweile jenseits allgemein gültiger Regeln aufhält, hat er Anfang 2007 schon öffentlich verkündet, als er einen Ehrendoktorhut der Universität Marburg entgegennahm. Er erzählte, bei der Bekämpfung der Hamburger Sturmflut 1962 habe er Gesetze brechen müssen, im Deutschen Herbst 1977 und bei der Anbahnung des NATO-Rüstungsbeschlusses 1979 habe er sich nur auf sich selbst verlassen können. Inzwischen gab er auch bekannt, den lieben Gott gebe es wohl nicht, und er deutet an, deshalb habe er sich da und dort an dessen Stelle setzen müssen. Aufmerksamere Beobachter wiesen es vernünftigerweise von sich, in solcher Weise zu psychologisieren, sondern vermuteten, daß das Arrangement Teil einer Kampagne sein könnte, vermuteten dahinter aber eher eine pfiffige Geschäftsidee der Zeit, vielleicht auch der Holtzbrinck-Verlagsgruppe oder von Hoffmann und Campe. Das war immerhin schon ein bißchen materialistisch, aber noch nicht genug.

Von gründlicherem Nachdenken wurde man allerdings ohnehin durch die nächsten Vordergrundinszenierungen abgehalten. Nach der Buchaffäre ist Steinbrücks Prätention im Innenleben der SPD kleingehäckselt worden. Er erschien als einer, der zu früh gestartet war und in einer Troika gelandet ist. Das kam ihm dann aber wieder zugute, denn die Umfragewerte deuteten darauf hin, daß 2013 nur sozialdemokratische Vizekanzlerkandidaturen möglich seien, vor denen sich seine Genossen Sigmar Gabriel und Frank-Walter Steinmeier lieber drücken wollten. Steinbrück schien aber so verblendet, daß er das gar nicht merkte, vielleicht auch aus Altersgründen: 2017, wenn die Chancen vielleicht besser sind, ist er schon 70. Obwohl ihm dank beider Vorsicht die Nominierung durch den Vorstand am Ende von selbst zuzufallen schien, wirkte er doch wie einer, der sich aufgedrängt hatte.

Gleich anschließend wurde er in eine Auseinandersetzung um seine Rednerhonorare verwickelt. Er konnte da eine Retourkutsche gegen Kollegen der anderen Fraktionen fahren lassen, doch blieb der Eindruck, man habe es mit einem Politiker zu tun, der im Grunde nur mit sich befaßt sei. Der leichte Aufschwung für die SPD in den Umfragen nach seiner Nominierung hielt nicht lange, die Partei schwächelte erneut. Menschen von Geschmack, die die Politik der Kanzlerin zwar nicht schätzen, verglichen jedoch die uneitle Art, in der sie ihre Position wie eine Kindergottesdiensthelferin erklärte, mit dem Gepolter Steinbrücks und kamen zu dem Ergebnis, da inhaltlich ohnehin kaum ein Unterschied zu bemerken sei, könne man sie stilistisch als das kleinere Übel betrachten. Irgendwo war schon die Frage zu lesen, wann und auf welche Weise die SPD ihn denn rechtzeitig wieder los werden könnte.

Dann brachte der Spiegel am 12. November eine Titelgeschichte über Charisma heraus. Eine der sieben Personen, die als Träger dieser Gabe herausgestellt wurden, war: Helmut Schmidt. Charisma ist nie eine individuelle Eigenschaft eines Menschen, sondern dieser wird von oben angestrahlt. Er verkörpert eine Macht, die höher ist als er selbst. Wer sich nicht derart theologisch ausdrücken will, kann auch sagen: Durch ihn spricht ein Projekt. Was wäre das im Fall Schmidt? Antwort: eine Kanzlerschaft Steinbrücks. Dieser allerdings ist uncharismatisch, weshalb Schmidt ihm seinen Vorrat leiht. Das ist dann sinnvoll, wenn nicht nur ein von ihm geschätztes Individuum einen begehrten Job erhält, sondern wenn dies zur Erreichung eines allgemeineren Ziels geschehen soll. Gibt es das?

Antwort: Ja. Das Projekt hinter dem Projekt, also die Rechtfertigung eines Kanzlerkandidaten Steinbrück, ist die von diesem geforderte Regulierung der Finanzmärkte.
Parteienübergreifende Agenda
Damit steht er nicht allein, im Gegenteil: Es handelt sich inzwischen um ein parteienübergreifendes Vorhaben, allenfalls die FDP nimmt sich davon aus. Steinbrück kann sich als der Vollstrecker dieses konsensualen Vorhabens darstellen, weil er gegenwärtig Oppositionspolitiker ist und aus dieser Stellung heraus der Kanzlerin vorwerfen darf, sie habe auf diesem Feld bislang nichts erreicht. Das verbindet sich mit dem zumindest unterschwelligen Verdacht, sie sei eine Komplizin der sogenannten Zocker. Durch ihren Spruch von der »marktkonformen Demokratie« hat sie diesem Anwurf zugearbeitet. Andererseits redet auch sie von der Notwendigkeit, die Finanzsphäre zu regulieren, kann also durchaus dieser Fast-Einheitsfront zugerechnet werden. Gelingt es Steinbrück und dem Teil der Mainstreammedien, die ihn unterstützen, ihn als den besseren Akteur im gemeinsamen Spiel erscheinen zu lassen, dann ist es durchaus denkbar, daß die gegenwärtigen Umfragen Makulatur werden und auf der Zielgeraden 2013 eine rot-grüne Mehrheit sich einstellt.

Halten wir fest: Zumindest die Bekämpfung der Turbospekulation ist eine von nahezu allen betretene Plattform, auf welcher der SPD-Kandidat sich nun um die Position des Primus bemüht. Um zu begreifen, weshalb plötzlich die Finanzmärkte gebändigt werden sollen, empfiehlt es sich, sich ein paar Gedanken über den Zustand des Gebildes zu machen, das in der Fraktionssprache links von SPD und Grünen als »Neoliberalismus« bezeichnet wird.

Dieser entstand nach dem 11. März 1973, als das Währungssystem von Bretton Woods aufgekündigt wurde, gedieh zur vollen Blüte mit dem »Big Bang« vom 27. Oktober 1986, dem an der Londoner Börse mehrere wichtige Regulierungen zum Opfer fielen, und nahm bald danach mit dem elektronischen Wertpapierhandel zusätzlich Fahrt auf. Damit endete ein anderes Projekt, das sich über ein Jahrhundert lang – vom Crash in der Bismarck-Zeit 1873 an – herausgebildet und sich schließlich sogar durchgesetzt hatte. Der Wirtschaftshistoriker Karl Polanyi nannte es die »Große Transformation«: die Ablösung der reinen Wettbewerbswirtschaft durch eine stärkere Koordination der Ökonomie unter Beteiligung des Staats und schließlich auch von Teilen der Arbeiterbewegung. Rudolf Hilferding fand bereits 1924 dafür den Namen »Organisierter Kapitalismus«, andere sprechen vom Korporatismus zwischen Big Business, Big Labour und Big Government, der Terminus »Staatsmonopolistischer Kapitalismus« ist auch nicht schlecht. Für die stark wohlfahrtsstaatlich geprägte Phase zwischen 1947 und 1973 benutzen einige Leute den Begriff »Embedded Liberalism«. Damit also ist es seit 1973 vorbei. In Umkehrung zweier eben genannter Begriffe kann man dem, was jetzt kam, folgende Namen geben: Disembedded Liberalism, Desorganisierter Kapitalismus. Das gebräuchlichere Schimpfwort »Neoliberalismus« haben wir ja schon erwähnt.

Wichtiger als diese Titulierungen ist die Sache selbst. Offenbar hat sich die Zusammensetzung der herrschenden Klasse etwas geändert. An die Seite, teilweise an die Stelle der alten Fabrikmanager sind die Dirigenten der Finanzdienstleistungsbranche getreten. Zusammen mit ersteren und dem politischen Personal betreiben oder begünstigen sie a) die Spekulation, üben sie b) kostensparenden Druck auf Unternehmen und Löhne aus und organisieren c) den Abbau von infrastruktur-, sozial- und wirtschaftspolitischen Staatsfunktionen, soweit diese bisher dem unmittelbaren Zugriff des Kapitals im Wege standen.

Da Banken, Versicherungen, Fonds und Ratingagenturen dabei ausschlaggebend sind, geht der Begriff »Finanzmarktgetriebener Kapitalismus«, der in diesem Zusammenhang zuweilen gebraucht wird, in Ordnung.

Seit dem Immobilienkrach in den USA 2007 und der Lehman-Pleite 2008 wird das erste der drei eben aufgezählten Merkmale. die ungehemmte Spekulation, denjenigen unheimlich, die an einer risikoärmeren Entwicklung des Kapitalismus interessiert sind. Am 5. Januar 2009 nahm sich der Milliardär und Pharmaunternehmer Adolf Merckle, ein Repräsentant des produzierenden Kapitals, das Leben. Seine Familie gab bekannt: »Die durch die Finanzkrise verursachte wirtschaftliche Notlage seiner Unternehmen und die damit verbundenen Unsicherheiten der letzten Wochen sowie die Ohnmacht, nicht mehr handeln zu können, haben den leidenschaftlichen Familienunternehmer gebrochen, und er hat sein Leben beendet.« Adolf Merckle hatte zur Absicherung seiner Firmen in großem Maße Wertpapiere ins Portefeuille genommen, die während des Crashs ins Bodenlose gefallen waren. Spätestens seitdem wissen auch diejenigen, die durchaus noch dem Neoliberalismus anhängen, daß dessen ausschließlich spekulativen Züge – die sogenannten »Auswüchse« – zurückgenommen werden müssen. Aus dem »Disembedded Liberalism« soll ein »Embedded Neoliberalism« werden.

Ob der besser sein wird als der jetzige Zustand, ist nicht sicher. Sollen die hohen Spekulationsgewinne, die durch Regulation verlorengehen, anderwärts wieder hereingeholt werden, muß der Druck auf Löhne und Sozialausgaben erhöht, weiter privatisiert, die unternehmerische Steuer»last« noch mehr gesenkt werden, wobei letzteres durch fortgesetzte Ausgabensenkung der öffentlichen Hände »gegenzufinanzieren« ist. Es empfiehlt sich, derlei in jene »große Erzählung« einzuspinnen, für die Steinbrück vor einiger Zeit in einem Duett mit dem Historiker Heinrich August Winkler schwärmte. Kommen wir also jetzt zum Beitrag der Intellektuellen.
Die Berater der SPD …
Die Auseinandersetzung um die Bändigung der Finanzmärkte wird zur Zeit vor allem auf dem Feld der Europapolitik ausgetragen, seit die großen Finanzakteure sich dort verspekuliert haben und einen Verlust ihrer Anlagen fürchten. Zur Bewältigung dieser Krise werden zwei Konzepte angeboten.

Das erste, es gilt politisch als eher rechts, sieht vor, die betroffenen Länder des europäischen Südens nicht zu unterstützen bis hin zu einem etwaigen Ausscheiden Griechenlands aus der Euro-Zone. Das ist beim Bild-Publikum populär, hat aber gleich zwei Nachteile: Die großen Geldhäuser müßten ihre Kredite, die sie nach Südeuropa vergeben haben, abschreiben, und die deutsche Exportindustrie fände in den aufgegebenen Ländern keine Käufer mehr. Der Rest-Euro (oder gar eine neue D-Mark) würden so stark aufwerten, daß auch die Ausfuhr in andere Währungsgebiete Not litte.

Weil das so ist, erscheint es realistischer, dem zweiten Konzept näherzutreten. Dieses geht davon aus, daß die Euro-Zone in ihrem jetzigen Bestand erhalten bleiben muß. Das ist letztlich nur unter Heranziehung der stärkeren Volkswirtschaften (vor allem Deutschlands) möglich. Schon ist ein großer Teil der faulen Kredite aus den Banken in die öffentlichen Hände gewandert. Die Europäische Zentralbank kauft Wertpapiere bedrohter Schuldnerstaaten auf den Sekundärmärkten, ermöglicht damit Zinssenkung und schiebt den bisherigen (privaten) Eigentümern so Gelder zu, die sie sonst vielleicht hätten verloren geben müssen. Rettungsschirme und der Europäische Stabilitätsmechanismus haben die gleiche Funktion: Die Gläubiger der Südstaaten werden bedient – nicht die Bürger dieser Länder. Letztere werden mit Sparprogrammen gequält. Umstritten sind noch sogenannte Euro-Bonds, auf die man sich bislang nicht einigen konnte. Sie senken ebenfalls die Zinslast für die ärmeren, erhöhen sie etwas für die reicheren Länder. Ob sie auf die Dauer spekulationsfest sind, ist nicht sicher. Zweifellos würden sie auf eine Vergemeinschaftung der Schulden hinauslaufen, die mit den anderen Maßnahmen ja ebenfalls verfolgt wird und die so das Hauptmerkmal dieses zweiten Konzepts darstellt.

Letzteres wird zwar nicht in der Rhetorik, aber in der Praxis von allen Bundestagsfraktionen – mit Ausnahme der Linkspartei – getragen. Es erscheint als rein technisches Stückwerk. Einen theoretischen Überbau – also die von Steinbrück so ersehnte »Erzählung« – bieten die Professoren Peter Bofinger, Jürgen Habermas und Julian Nida-Rümelin mit ihrem Manifest »Einspruch gegen die Fassadendemokratie« (FAZ, 3.8.2012). Der Text entstand als eine Art Auftragsarbeit, die der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel bei Jürgen Habermas bestellt hat, später kamen Bofinger und Nida-Rümelin hinzu. Die drei Verfasser sprechen sich für das zweite – also das pro-europäische – Konzept aus, da es nicht nationalistisch sei.

Einerseits: »Nur durch eine gemeinschaftliche Haftung für Staatsanleihen des Euro-Raums kann das für die derzeitige Instabilität der Finanzmärkte konstitutive individuelle Insolvenzrisiko eines Landes beseitigt oder zumindest begrenzt werden.« Andererseits: »Die Bedenken, daß damit Fehlanreize gesetzt werden könnten, sind allerdings sehr ernst zu nehmen. Ihnen kann nur dadurch Rechnung getragen werden, daß die gemeinschaftliche Haftung mit einer strikten gemeinschaftlichen Kontrolle über die nationalen Haushalte einhergeht.« Die erste Forderung dürfte beim deutschen Stammtisch unbeliebt sein, wo man sich schon längst als der Zahlmeister Europas sieht. Gegen die derzeit praktizierte Version der zweiten Losung wird gerade in Griechenland, Portugal und Spanien demonstriert und generalgestreikt.

Bofinger/Habermas/Nida-Rümelin führen den Unmut in Nord und Süd nicht auf materielle Ursachen zurück, sondern auf die Abwesenheit von Demokratie. Letztere müsse der Weg sein, auf dem die beiden Kernforderungen zu legitimieren sind. Allerdings könne dies nicht im Rahmen eines europäischen Bundesstaats geschehen – dies sei auf absehbare Zeit unrealistisch. Die Ersatzlösung sei die – auch anderwärts schon erwogene – »Politische Union«. Sie müsse durch einen Verfassungskonvent, dessen Resultate einer Volksabstimmung zu unterziehen sind, bewerkstelligt werden. In den einzelnen Mitgliedstaaten ist die Übertragung nationaler Souveränitätsrechte – zunächst in finanziellen Angelegenheiten – ebenfalls plebiszitär zu beschließen, wobei Deutschland vorangehen solle. Die drei Verfasser räumen offen ein, daß es sich bei alledem um eine nachträgliche Legitimierung finanzpolitischer Entscheidungen handeln werde, die unter Sachzwang schon vorher getroffen werden müssen.
… und was sie nicht anrühren wollen
Bofinger/Habermas/Nida-Rümelin schreiten in die Zukunft auf der Basis einer Vergangenheit, deren Errungenschaften sie nicht mehr in Frage stellen. Diese sind: in Deutschland die Agenda 2010, Hartz IV, Rente ab 67, Schuldenbremse; in der EU: der Fiskalpakt. Die von Rot-grün und Schwarz-rot betriebene Politik der steuerpolitischen Umverteilung von unten nach oben, der Teilprivatisierungen der sozialen Sicherungssysteme und der Veräußerung öffentlichen Eigentums wird nicht thematisiert, also wortlos hingenommen. Nur im Rahmen dieser längst geschaffenen vollendeten Tatsachen darf dann noch abgestimmt werden. Eine solche Instrumentalisierung von Plebisziten hat eine nicht sehr demokratische Tradition. Mit diesem Instrument hantierte bereits im 19. Jahrhundert der Bonapartismus.

Der Keynesianer Peter Bofinger gilt als der »Weiße Rabe« im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Gewerkschafter nehmen gern zur Kenntnis, daß Ökonomen dieser Richtung die Dämpfung der deutschen Lohnstückkosten als Ursache des wirtschaftlichen Ungleichgewichts in Europa anprangern. Man ist sich mit ihnen darin einig, daß hier nachgelegt werden muß. Übersehen wird in der Regel, daß diese Wirtschaftswissenschaftler die Angleichung der Lohnstückkosten und Sozialtransfers als einen doppelten Prozeß empfehlen: Der Erhöhung in Deutschland müsse mehr Bescheidenheit im Süden entsprechen. Der Vorstand der IG Metall hat am 9. Oktober 2012 in zwei Vorlagen mit den Überschriften »Deutschland als Wachstumsanker stabilisieren« und »Kurswechsel für ein solidarisches Europa« sich tatsächlich zu einer »produktivitätsorientierten Lohnpolitik« bekannt. In einem Fernsehgespräch gab der Vorsitzende Berthold Huber den spanischen Kollegen zugleich den Rat, einer Lockerung des Kündigungsschutzes in ihrem Land, der ja schließlich auf Franco zurückzuführen sei, zuzustimmen.

Ebenso wie die Entscheidungen der Jahre 1998–2005 sowohl bei Steinbrück als auch bei Bofinger/Habermas/Nida-Rümelin tabu sind, gehen diese an die wahren Ursachen der gegenwärtigen Ungleichgewichte in Europa nicht heran. Die Finanzmarktspekulation sei an allem schuld. Zu fragen wäre, woher denn die Geldmassen kommen, mit denen da jongliert wird. Auch ein Verweis auf die ungleiche Entwicklung der Lohnstückkosten ergäbe nur eine Teilwahrheit. Wo ist die Flugzeugfabrik, die in Griechenland durch deutsche Dumpingpreise ruiniert oder deren Entstehung verhindert worden wäre? Der Kern des Problems besteht im unterschiedlichen Wachstumstempo (manchmal sogar der einander entgegengesetzten Richtung) der Löhne einerseits, der Einkommen aus Gewinnen und Vermögen andererseits – und zwar in Deutschland, nicht im Vergleich mit anderen Ländern. Da die Arbeitseinkommen nicht produktivitätsorientiert sind, kommt es zu Überakkumulation. Die Profite können nur zu einem kleinen Teil in den Konsum der herrschenden Klasse geleitet werden – das Fassungsvermögen auch ihrer Mägen und Garagen ist begrenzt. Investitionen für den Binnenmarkt finden eine Schranke in den für ihre Absorption nicht ausreichenden Arbeitseinkommen und Sozialleistungen sowie in den Sparhaushalten der öffentlichen Hände. Ein Ausweg ist die Anlage von Profiten in der Exportindustrie. Diese stößt dort auf Probleme, wo die Nachfrage in südeuropäischen Krisenländern einbricht. Das wurde zeitweise durch Kapitalexporte überbrückt, finanziert durch die Kredite von Geldinstituten, die ihrerseits wieder aus Anlagen von Profiten gespeist werden.

Wer das ändern will, kommt nicht um eine tatsächlich produktivitätsorientierte Lohnpolitik (die ist Sache der Gewerkschaften) und um eine Abschöpfung von Gewinnen und Vermögen durch Steuern und Abgaben, deren Erträge in die öffentliche Infrastruktur geleitet werden, herum. In den Wahlprogrammen von SPD und Grünen wird man etwas davon lesen, in deren praktischer Politik aber – siehe ihre Taten zwischen 1998 und 2005, von denen sie sich niemals distanziert haben – findet sich davon nichts, schon gar nicht bei Steinbrück und seinen Spin-doctors. Derlei ist für sie eine Nicht-Agenda.
Wer wird Kapitän?
»Eine von SPD, CDU und Grünen getragene Initiative zur Einsetzung eines Verfassungskonvents« – so steht es bei Bofinger, Habermas und Nida-Rümelin. Warum nur diese drei Parteien? Der FDP traut man wohl nicht einmal ein Minimum an Regulierungsbereitschaft zu, die eine Vergemeinschaftung von Schulden darstellen würde. Die Linkspartei steht für die Nicht-Agenda von Steinbrück & Co., scheidet also aus. Da der Embedded Neoliberalism Opfer verlangt und in seinen Konsequenzen unpopulär sein wird, geht nichts ohne die CDU. Das bedeutet Große oder schwarz-grüne Koalition. Steinbrück setzt auf Rot-grün. Vielleicht weiß er wirklich nicht, daß in dieser Kombination das, was er propagiert, unmöglich sein wird. Käme sie 2013 zustande – nichts ist unmöglich –, würde der Beginn des Embedded Neoliberalism für die Dauer dieses Regierungsbündnisses hinausgeschoben: Es wird sich nicht trauen dürfen (siehe Frankreich). So führt sich Steinbrück als der große Steuermann eines Projekts auf, das nur realisiert werden kann, wenn er nicht Kapitän wird.

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